Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Warenversand / Ersatzteile und Verbrauchsmaterial:

 
Vertragsabschluß:
Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Für alle eingehenden und zukünftigen Aufträge sind ausschließlich diese Bedingungen maßgebend, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Aufgrund von formularmäßigen Bedingungen des Auftraggebers erteilte Aufträge gelten, auch wenn wir diese Bedingungen nicht ausdrücklich ablehnen, stets als zu unseren Bedingungen zustande gekommen. Grundsätzlich werden unsere Bedingungen durch die Annahme der Ware anerkannt.

Preise:
Es gelten die bei Vertragsabschluss genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MWSt.

Versand, Gefahrübergang:
Verpackung, Versand und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Die Verpackung wird selbstkostend berechnet, aber nicht zurückgenommen. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, sobald die Waren dem Transportunternehmen übergeben sind, auch dann, wenn Franko-Lieferung vereinbart worden ist. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

Lieferzeit:
Die angegebenen Lieferzeiten lauten unverbindlich; Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vermerkt, grundsätzlich sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Die Zahlungen sind in EURO ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.

Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber, die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Käufer. Die Gutschrift erfolgt mit der Wertstellung, an dem der Betrag für uns zur Verfügung steht.

Bei Zahlungsverzug, der auch ohne besondere Mahnung eintritt, werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in banküblicher Höhe berechnet, z. Zt. mit 8% über dem Basiszinssatz.

Lieferung an unbekannte Firmen erfolgt nur gegen Voreinsendung des Betrages oder unter Nachnahme als Wertsendung. Extra angefertigte oder speziell für den Kunden bestellte Teile werden an solche Firmen nur gegen entsprechende Anzahlung geliefert, wobei die Verrechnung der Anzahlung bei der Restlieferung erfolgt. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers oder die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen uns zu deren Änderung. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Käufers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig.

Die Zurückhaltung der Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, solange er nicht im Verzug ist, weiterveräußern oder verarbeiten bzw. in Maschinen einbauen. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, nebst allen Nebenrechten, werden bereits jetzt, und zwar gleich, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird, in voller Höhe an uns abgetreten. Beim Einbau von Werkzeugen oder Ersatzteilen in Maschinen erwerben wir automatisch Miteigentum an der betreffenden Maschine. Eine Verpfändung oder Sicherungs-übereignung der Ware ohne unsere Zustimmung vor endgültiger Bezahlung ist nicht statthaft.

Mängelrüge und Gewährleistung:
Mängelrügen müssen unverzüglich nach Eingang der Waren schriftlich bei uns eingehen. Beanstandungen, die später als 8 Tage nach Empfang der Ware bei uns eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Bemängelte Waren sind zur Untersuchung franko einzusenden. Bei begründeten Reklamationen behalten wir uns vor, nach vorausgegangener Franko-Rücksendung kostenfreien Ersatz zu liefern, lehnen jedoch jede weiteren Ansprüche ab.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist München.

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleibt der übrige Teil trotzdem verbindlich. Die Parteien werden den unwirksamen Punkt im Sinne der Gesamtbedingungen gemeinsam rechtswirksam gestalten.

Bedingungen für die Entsendung von Kundendienst-Personal für Montagen, Instandhaltungen und Umbauten:

 
I. Allgemeinverbindlichkeit:
Diese Bedingungen gelten, soweit mit dem Besteller nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, für alle Einsätze von Kundendienst-Fachpersonal für Montage, Reparaturen, Überholungs- und Umbauarbeiten, sowie Betriebsüberwachung von Maschinen, Durchführung von Untersuchungen, Schadensfeststellungen usw.

II. Angebote und Vertragsabschluß:
Angebot und Kostenvoranschläge sind stets freibleibend und unverbindlich. Diese Bedingungen gelten als angenommen, wenn nicht vor Arbeitsbeginn für den vereinbarten Einsatz etwas anderes vereinbart ist.

III. Voraussetzungen beim Besteller:
Um Verzögerungen im Arbeitsablauf zu verhindern, hat der Besteller auf seine Kosten und Gefahr zu stellen oder zu übernehmen:

  • Ausreichend Hilfskräfte, soweit sie vom Monteur benötigt werden
  • Geeignete Transportgeräte und zur Montage erforderliche Vorrichtungen
  • Alle zur Inbetriebsetzung des Liefergegenstandes erforderlichen Bedarfsgegenstände wie Bohlen, Hebezeuge, Papier, usw.
  • Verlegen und Anschließen der elektrischen Leitungen zur Maschine bzw. zum Schaltschrank
  • Notwendige Installationen, z.B. Verlegen von Luftversorgung
  • Ausreichende Beleuchtung und Heizung am Arbeitsplatz
  • Verschließbare, trockene Räume zur Aufbewahrung von Kleidung, Werkzeug, Lieferteilen und Geräten
  • Sicherstellen der ausreichenden Bodenbelastung am Aufstellort

Kann der Besteller einzelne Vorarbeiten und Leistungen nicht bewirken oder erforderliche Werkzeuge, Geräte usw. nicht zur Verfügung stellen, so werden diese - soweit möglich - von uns durchgeführt bzw. bereitgestellt und die dabei anfallenden Kosten dem Besteller berechnet.

IV. Auswahl des Personals:
Wir entsenden nur Kundendienst-Fachpersonal, welches nach unseren Erfahrungen für die vorgesehene Aufgabe geeignet ist. Wir behalten uns vor, nach unserem Ermessen, Monteure des Herstellerwerkes zu entsenden. Die genaue Schilderung des Störfalles durch den Besteller ist sehr wichtig für die Auswahl des geeigneten Fachpersonals. Unklare Auskünfte und evtl. damit verbundene Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Unsere Monteure führen nur vorher mit dem Besteller vereinbarte Arbeiten aus.

V. Montage-Dauer
Die Angaben über die voraussichtliche Dauer des Personaleinsatzes sind annähernd und unverbindlich. Unser Fachpersonal wird die Arbeiten so zügig wie möglich durchführen, wobei unvorhersehbare Umstände die Ausführung verzögern können. Fristüberschreitungen berechtigen den Besteller nicht zu Schadenersatzansprüchen.

Erweist sich nach einer Demontage eine Reparatur als nicht durchführbar, so hat der Besteller die aufgewandten Kosten zu übernehmen. Treten während des Montageeinsatzes die vom Besteller geschilderten Funktionsstörungen an einer Maschine nicht auf und können daher nicht beseitigt werden, so sind die aufgewandten Kosten ebenfalls vom Besteller zu übernehmen.

Verzögern sich die Montagearbeiten oder die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so hat der Besteller alle daraus erwachsenen Kosten zu übernehmen. Wird ein vereinbarter Monteureinsatz nicht rechtzeitig widerrufen, so gehen alle daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers.

VI. Haftung des Bestellers
Der Besteller haftet für jeden Schaden, der einem Monteur im Betrieb entsteht, soweit der Schaden nicht durch die Berufsgenossenschaft oder durch eine andere Versicherungsgesellschaft abgedeckt wird. Ist bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit während des Arbeitseinsatzes, die durch Verschulden des Bestellers oder dessen Personals eingetreten und/oder von ihm zu verantworten ist (z. B. Arbeitsunfall), die Rückreise des arbeitsunfähigen Personals erforderlich, so gehen die Reisekosten einschließlich der Reisezeit zu Lasten des Bestellers.

Der Besteller haftet für die von uns leihweise zur Verfügung gestellten Werkzeuge und Hilfsmittel Dies trifft auch für die Spezialwerkzeuge zu, die der Monteur bei sich führt. Wir empfehlen, hierfür eine gesonderte Versicherung abzuschließen.

VII. Nachweis
Am Ende des Montageeinsatzes bestätigt der Besteller unserem Personal durch Unterschrift auf dem Montagebericht die Richtigkeit der dort eingetragenen Daten. Eventuelle Bemängelungen sind sofort auf dem Montagebericht zu notieren. Nachträgliche Reklamationen - insbesondere bezüglich der Arbeitsstunden - können nicht berücksichtigt werden. Sollte die Rückfahrzeit verkehrsbedingt deutlich vom eingetragenen Wert abweichen, wird die benötigte Zeit mit nachträglicher Begründung berechnet.

VIII. Kostenberechnung
Für die Kostenberechnung bei Serviceeinsätzen gelten die aktuellen Stundensätze. Diese können telefonisch oder per Fax vor dem Montageeinsatz angefordert werden.

Sind größere Vorrichtungen, wie Hebewerkzeuge, Kräne, Verladeeinrichtungen zur Ausführung der Arbeiten notwendig, so werden die hierfür anfallenden Kosten vom Besteller übernommen.

Übernachtungskosten werden nach Aufwand weiterbelastet (Hotelbeleg) oder pauschal mit 30,00 EUR abgerechnet. Der Besteller ist - falls nötig - bei der Suche nach einer nahe gelegenen Übernachtungsmöglichkeit behilflich.

Für den eventuellen Einsatz von Werksmonteuren berechnen wir einen Aufschlag von 10 % auf Arbeitskosten und Auslösungen.

Die genannten Berechnungssätze beruhen auf derzeitigen Kostenfaktoren. Bei einer Änderung dieser Grundlage behalten wir uns entsprechende Angleichung unserer Berechnungssätze vor.

IX. Zahlungsbedingungen:
Die angefallenen Kosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen von 8% über dem aktuellen Basiszinssatz sowie Mahngebühren berechnet werden, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.

X. Gewährleistung und Haftung:
Für Arbeiten an gebrauchten Maschinen oder gebrauchten Teilen sowie für deren einwandfreien Betrieb übernehmen wir keine Gewährleistung. Schadenersatzansprüche bei normaler Fahrlässigkeit können nicht geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist ebenfalls die vertragliche oder außervertragliche Haftung für Handlungen oder Unterlassungen des überlassenen Personals, dessen unmittelbare Inanspruchnahme ebenfalls ausgeschlossen ist, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Jegliche Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden irgendwelcher Art (z.B. Produktions- oder Verdienstausfall) sind bei normaler Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für die Beachtung von gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften am Arbeitsort ist der Besteller verantwortlich.

Wir haften nicht für Arbeiten unseres Personals an Maschinen und Einrichtungen, die nicht mit unserem vereinbarten Arbeitseinsatz zusammenhängen und die ohne unsere Zustimmung erfolgen.

Für Maschinentransporte und Montagen übernehmen wir bei normaler Fahrlässigkeit keine Haftung, auch wenn unsere Monteure hier mitwirken. Unsere Monteure handeln stets als Beauftragte des Bestellers. Der Besteller muss - falls er dies wünscht - eine Versicherung abschließen, die je nach Arbeitsanfall „Demontage, Wiedermontage und Probelaufrisiko" einschließt.

Fristüberschreitungen aufgrund normaler Fahrlässigkeit berechtigen den Besteller nicht zu Abzügen oder Schadenersatzansprüchen, ebenso ist der Schadenersatz für Ausschuss bei Inbetriebnahme ausgeschlossen.

Alle Montage-, Reparatur- und Ersatzteilaufträge werden nach bestem Ermessen durch Fachpersonal ausgeführt. Eine Haftung für Schäden infolge natürlicher Abnutzung (Verschleiß), fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, ungeeigneten Fundamentes, elektrischer, chemischer, Witterungs- und anderer Einflüsse wird nicht übernommen. Dies gilt auch für von uns gelieferte Ersatzteile, die nicht durch unser Personal oder Werksmonteure eingebaut wurden.

XI. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist München. Im übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

XII. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleibt der übrige Teil trotzdem verbindlich. Die Parteien werden den unwirksamen Punkt im Sinne der Gesamtbedingungen gemeinsam rechtswirksam gestalten.

Ihr direkter Draht zu uns:

KS Service - Karl Schretter
St. Veit-Str. 45
81673 München

Tel.: 089/1228545-0
Mobil: 0172/8644512
Email: info[at]ks-technics.de